Heizeinsatz
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Kachelofeneinsatz tauschen 2020Alles Wissenswerte |
Muss ich meinen Kachelofen oder Kaminofen austauschen?
Für alle bestehenden Einzelfeuerstätten, die die Stufe 1 der 1.BimSchV erfüllen sieht der Gesetzgeber Bestandsschutz vor. Abweichend davon gibt es gesonderte Regelungen in Ballungsräumen (z.B. Stadt München).
In den Typenprüfungen für Einzelfeuerstätten wurden vor 1997 keine Messwerte zur Staubemission gefordert und ermittelt. Bei bestehenden Anlagen ist laut Gesetzgeber die Vorlage einer Prüfbescheinigung ausreichend, mit der die Unterschreitung einer CO-Konzentration von 1500mg/Nm 3 bescheinigt wird.
Wann muss ich meinen Heizeinsatz tauschen?
Wir empfehlen den Austausch im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfristen oder eine Einzelprüfung. Kann kein Nachweis erbracht werden, sieht der Gesetzgeber in Abhängigkeit des Datums auf dem Typenschild folgende Zeitpunkte für den Gerätetausch vor:
Datum | Austausch |
Bis einschließlich 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
1975 bis 1984 | 31.12.2017 |
1985 bis 1994 | 31.12.2020 |
1995 bis 21. März 2010 | 31.12.2024 |
Senden Sie uns gerne ein Foto des Typenschildes per eMail an info@das-feuer-haus.de und wir beraten Sie dann unverbindlich.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Wir beraten Sie kompetent
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie! Der Meister des Feuerhauses, Gottfried Spahn, steht Ihnen Rede und Antwort - auch auf einem Ortstermin bei Ihnen zu Hause (im Umkreis von 30 km um Marburg).